BVerwG - Beschluss vom 03.06.2019
1 WNB 4.18
Normen:
SBG § 19 Abs. 3 Nr. 2; SBG § 30 Abs. 2; BPersVG § 68 Abs. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2019, 964

Rückgriff für das Verständnis der neuen Überwachungsaufgabe der Vertrauenspersonen nach § 19 Abs. 3 Nr. 2 SBG auf die entsprechende Rechtsprechung zu § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG

BVerwG, Beschluss vom 03.06.2019 - Aktenzeichen 1 WNB 4.18

DRsp Nr. 2019/11847

Rückgriff für das Verständnis der neuen Überwachungsaufgabe der Vertrauenspersonen nach § 19 Abs. 3 Nr. 2 SBG auf die entsprechende Rechtsprechung zu § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG

Für das Verständnis der neuen Überwachungsaufgabe der Vertrauenspersonen nach § 19 Abs. 3 Nr. 2 SBG ist auf die entsprechende Rechtsprechung zu § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG zurückzugreifen.

Normenkette:

SBG § 19 Abs. 3 Nr. 2; SBG § 30 Abs. 2; BPersVG § 68 Abs. 1 Nr. 2;

[Gründe]

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von dem Antragsteller geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Beschwerdesache (§ 22a Abs. 2 Nr. 1 WBO) liegt nicht vor.