SG Karlsruhe, vom 29.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 V 1631/96
Rücknahme der Anerkennung nach dem BVG
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen L 11 V 1344/02
DRsp Nr. 2006/24164
Rücknahme der Anerkennung nach dem BVG
Rechtsgrundlage für die Rücknahme der Anerkennung ist nicht § 1 Abs. 3 S. 3 BVG sondern § 45SGB X, wenn sich nach Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Schädigungsfolge herausstellt, dass entweder keine Schädigung vorgelegen oder die als Schädigungsfolge anerkannte Gesundheitsstörung nicht bestanden hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]