Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Februar 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. E. aus K. beizuordnen, wird abgelehnt.
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