LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.02.2017
L 4 U 632/16
Normen:
Anlage 1 zur BKV Nr. 2301; SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 14.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 36 U 136/16

Anerkennung einer BerufskrankheitAuferlegung von VerschuldenskostenMissbräuchliche Rechtsverfolgung

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.02.2017 - Aktenzeichen L 4 U 632/16

DRsp Nr. 2017/11696

Anerkennung einer Berufskrankheit Auferlegung von Verschuldenskosten Missbräuchliche Rechtsverfolgung

1. Nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG kann das Gericht einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass er den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder der Rechtsverteidigung dargelegt und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreits hingewiesen worden ist. 2. Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 14.09.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Kosten gemäß § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG in Höhe von 500,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Anlage 1 zur BKV Nr. 2301; SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2. 3. 4. a) b) 5.