LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.09.2005 L 5 AL 3941/04
Normen:
GG; SGB III § 137 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 § 330 Abs. 1 ; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 7 AL 1760/03 - 09.09.2003,
Rücknahme eines Aufhebungsbescheides, Ausschluss der Rücknahme nach § 330 Abs. 1 SGB III, Verfassungsmäßigkeit
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.09.2005 - Aktenzeichen L 5 AL 3941/04
DRsp Nr. 2006/27618
Rücknahme eines Aufhebungsbescheides, Ausschluss der Rücknahme nach § 330 Abs. 1SGB III, Verfassungsmäßigkeit
Auch diejenigen Fälle, in denen die Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides begehrt wird, werden von § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X umfasst. Die Anwendung des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X wird jedoch durch § 330 Abs. 1SGB III ausgeschlossen, wenn der Bescheid über die Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung wegen Nichtmitteilung eines Lohnsteuerklassenwechsels in der Gestalt des Widerspruchsbescheides zeitlich vor der mit Urteil vom 29.8.2002 geänderten Rechtsprechung des BSG zur grob fahrlässigen Verletzung einer Mitteilungspflicht beim Steuerklassenwechsel datiert. Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG; SGB III § 137 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 § 330 Abs. 1 ; SGB X § 44 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ;
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