Rückwirkende Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik in der vertragsärztlichen Versorgung
SG Marburg, Urteil vom 09.11.2005 - Aktenzeichen S 12 KA 36/05
DRsp Nr. 2008/9301
Rückwirkende Genehmigung zur Ultraschalldiagnostik in der vertragsärztlichen Versorgung
Im System der vertragsärztlichen Leistungserbringung muss eine für bestimmte spezialisierte Leistungen erforderliche Genehmigung vor der Leistungserbringung erteilt sein (hier: Ultraschallvereinbarung). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]