OLG Hamm - Urteil vom 28.05.2019
25 U 9/14
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 19.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 195/13

Rückzahlung einer Initial Contribution Package PauschaleRechtskräftige Verurteilung wegen BetrugesVerwertung der tatsächlichen Feststellungen der Verurteilung

OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2019 - Aktenzeichen 25 U 9/14

DRsp Nr. 2019/15565

Rückzahlung einer Initial Contribution Package Pauschale Rechtskräftige Verurteilung wegen Betruges Verwertung der tatsächlichen Feststellungen der Verurteilung

1. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen Betruges ist für einen nachfolgenden Forderungsrechtsstreit nicht bindend.2. Die tatsächlichen Feststellungen der Verurteilung können aber als Urkundenbeweis verwertet werden; dazu muss sich der Beweisführer hierauf berufen und einer Zustimmung des Prozessgegners bedarf es nicht.

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das am 19.12.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der ausgeurteilte Betrag an die Q GmbH zu zahlen ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 2..

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2. kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, dass die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263 Abs. 1;

Gründe

I.