Die Parteien streiten über das Bestehen eines Darlehensrückzahlungsanspruchs der Klägerin.
Die Klägerin, die im Besitz einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung des Landesarbeitsamtes Baden-Württemberg vom 19.02.1999 ist, bildet Pharmareferenten aus, um sie anschließend an Unternehmen der Pharmaindustrie weiter zu vermitteln. Darüber hinaus führt die Klägerin im Auftrag von Pharmaunternehmen Projekte durch. Hierbei setzt sie Pharmareferenten ein, die nur bei ihr beschäftigt sind.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|