Die Parteien streiten um die Rückzahlung von Weiterbildungskosten.
Die Beklagte war in dem Stadtkrankenhaus der Klägerin in der Zeit vom 1. April 1983 bis zum 30. April 1992 als Krankenschwester beschäftigt. Die Parteien hatten die Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (
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