I. Beide Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 18.10.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
II. Für den Kläger besteht Gelegenheit, sich zu der beabsichtigten Zurückweisung seines Rechtsmittels binnen 3 Wochen ab der Zustellung dieses Beschlusses zu äußern. Ihm bleibt anheim gestellt, die Berufung - aus Gründen der Kostenersparnis gemäß
I.
Der Kläger verlangt von der Beklagten die Zahlung (vermeintlich) rechtsgrundlos geleisteter Versicherungsprämien.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils (LGU 2 ff.) verwiesen.
Das Landgericht hat die Klage in vollem Umfang mit einem dem Kläger am 19.10.2021 zugestellten Urteil abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:
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