I
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen höheren Zahlbetrag seiner seit 1987 bezogenen Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) beanspruchen kann. Im Streit ist, ob bei der Anrechnung seiner Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf Grund der Rechtsänderung zum 1. Januar 1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 der Betrag der Verletztenrente keine Berücksichtigung zu finden hat, der der Grundrente nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|