LAG Thüringen - Urteil vom 21.06.2017
1 Sa 288/16
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 16.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 362/16

Sachgrundlose Befristung innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens bei noch nicht in Vollzug gesetztem Arbeitsvertrag

LAG Thüringen, Urteil vom 21.06.2017 - Aktenzeichen 1 Sa 288/16

DRsp Nr. 2018/9387

Sachgrundlose Befristung innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens bei noch nicht in Vollzug gesetztem Arbeitsvertrag

§ 14 II 2 TzBfG kommt nicht zum Zuge, wenn die Parteien zuvor einen Vertrag geschlossen hatten, der nicht in Vollzug gesetzt worden ist.

»§ 14 II 2 TzBfG kommt nicht zum Zuge, wenn die Parteien zuvor einen Vertrag geschlossen hatten, der nicht in Vollzug gesetzt worden ist.«

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 16.6.2016 - 1 Ca 362/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 1 S. 1; TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Entfristung der Beschäftigung des Klägers bei der Beklagten.