BSG - Beschluss vom 17.12.2019
B 6 KA 28/19 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 10.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen L 12 KA 108/17
SG München, vom 21.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 1260/15

Salden- und Schuldvorträge in vertragsärztlichen HonorarbescheidenMit Berufsverbot belegter ArztKein Anspruch auf vertragsärztliches Honorar

BSG, Beschluss vom 17.12.2019 - Aktenzeichen B 6 KA 28/19 B

DRsp Nr. 2020/1947

Salden- und Schuldvorträge in vertragsärztlichen Honorarbescheiden Mit Berufsverbot belegter Arzt Kein Anspruch auf vertragsärztliches Honorar

Ein Arzt, der zwar über eine Zulassung als Vertragsarzt verfügt, aber aufgrund eines Berufsverbots nicht ärztlich tätig sein darf, hat keinen Anspruch auf vertragsärztliches Honorar.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2019 (L 12 KA 108/17) wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30 000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2;

Gründe

I