OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.05.2020
14 U 36/19
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 264a Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 20.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 313/17

Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von HypothekenanleihenFalsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage in einem WertpapierprospektVoraussetzungen eines Kapitalanlagebetruges

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2020 - Aktenzeichen 14 U 36/19

DRsp Nr. 2022/469

Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen Falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage in einem Wertpapierprospekt Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetruges

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 20. März 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 13 O 313/17) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 264a Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin verlangt von den Beklagten aus eigenem sowie abgetretenem Recht ihres Ehemannes Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Hypothekenanleihen der A... ("E...").

1. 2. 3. 4.