OLG Düsseldorf - Urteil vom 03.02.2022
6 U 36/21
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 675; BGB § 249;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 22.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 326/19

Schadensersatz nach Abschluss eines Vertrags über Kauf und VerwaltungInvestition in ein ContainerangebotVerletzung der Pflicht zur anlegergerechten und anlagegerechten BeratungAnlegerwunsch nach einer sicheren Anlage für Zwecke der Altersvorsorge

OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2022 - Aktenzeichen 6 U 36/21

DRsp Nr. 2022/3756

Schadensersatz nach Abschluss eines Vertrags über Kauf und Verwaltung Investition in ein Containerangebot Verletzung der Pflicht zur anlegergerechten und anlagegerechten Beratung Anlegerwunsch nach einer sicheren Anlage für Zwecke der Altersvorsorge

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 22.12.2020 wird mit der Maßgabe, dass der Tenor dahin berichtigt wird, dass es statt "Containerkaufvertrag" jeweils "Containerkauf- & Verwaltungsvertrag" heißt, auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 675; BGB § 249;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Schadensersatz in Anspruch, nachdem er sich am 12.05.2016 an dem "A. CI-Programm" beteiligt und hierfür einen Betrag von 38.570,00 EUR eingesetzt hat.

Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil verwiesen, § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.