Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 24.03.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) in der Fassung der Beschlüsse vom 02.05.2022 und vom 27.06.2022, Az.
Hierzu erhält der Kläger Gelegenheit zur Stellungnahme binnen vier Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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