Die Berufung des Klägers gegen das am 24.03.2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) in der Fassung der Beschlüsse vom 02.05.2022 und vom 27.06.2022, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 450.000,00 € festgesetzt.
I.
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