Auf die Berufung der Klägerin zu 1) wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Amtsgericht Duisburg-Ruhrort - Schifffahrtsgericht -, Az.
Die Beklagten zu 1) - 5) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) 88.524,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2020 zu zahlen.
Die Beklagten zu 1) bis 5) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 2.572,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 10.08.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) und der Beklagten zu 3) - 5) werden zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|