OLG Celle - Urteil vom 15.06.2022
14 U 148/21
Normen:
ZPO § 287; BGB § 252;
Fundstellen:
NJW 2023, 78
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 27.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 222/18

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem VerkehrsunfallSachverständigengutachten zum Nachweis einer posttraumatischen BelastungsstörungAbgrenzung psychisch vermittelter Folgeschäden von etwaigen Vorschäden

OLG Celle, Urteil vom 15.06.2022 - Aktenzeichen 14 U 148/21

DRsp Nr. 2022/13353

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall Sachverständigengutachten zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung Abgrenzung psychisch vermittelter Folgeschäden von etwaigen Vorschäden

Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung nur geeignet, wenn es wissenschaftlichen Standards genügt, insbesondere nach der anerkannten medizinischen Definition eines posttraumatischen Belastungssyndroms (ICD10: F43.1) darlegt, dass dessen medizinische Voraussetzungen vorliegen. Das Gericht darf pauschale und nicht begründete Aussagen in einem Sachverständigengutachten nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss den Sachverhalt durch ergänzende Nachfragen weiter aufklären, wenn es sein Urteil hierauf stützen will. Die Abgrenzung psychisch vermittelter Folgeschäden von etwaigen Vorschäden, erfordert eine vollständige und kritische Sachverhaltswürdigung sowohl durch den Sachverständigen als auch durch das Gericht, die nicht allein auf ungeprüften Angaben des Geschädigten beruhen darf.