OLG Celle - Urteil vom 15.12.2016
5 U 97/15
Normen:
BGB § 631; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 636; BGB § 280;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 02.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 289/12

Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung

OLG Celle, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen 5 U 97/15

DRsp Nr. 2020/1334

Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung

Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung des Beklagten zu 2 wird das Teilurteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 2. Juli 2015 teilweise geändert:

Die Klage gegen den Beklagten zu 2 wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zu 2 und 3 vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Wert des Berufungsverfahrens: Bis zu 150.000,00 €.

Normenkette:

BGB § 631; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 636; BGB § 280;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt von den Beklagten Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung im Zusammenhang mit der Errichtung ihres Wohnhauses samt Remise ... in B. Über das Vermögen der Beklagten zu 1 ist mit Beschluss vom 3. März 2014 (29 IN 99/13 AG Celle, Bl. 177 d. A.) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Prozess gegen die Beklagte zu 1 ist daher gem. § 240 ZPO unterbrochen.