OLG Saarbrücken - Urteil vom 20.05.2022
5 U 97/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 11.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 51/20

Schadensersatz wegen einer AbgrabungAusübung eines Rechts zur bloßen SchadenszufügungSchwelle des Schikaneverbots

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - Aktenzeichen 5 U 97/21

DRsp Nr. 2022/9139

Schadensersatz wegen einer Abgrabung Ausübung eines Rechts zur bloßen Schadenszufügung Schwelle des Schikaneverbots

1. Ein durch Abgrabungen des Nachbarn zur Errichtung einer Grenzwand geschädigter Grundstückseigentümer, der als Schadensersatz zunächst die Wiederherstellung in Natur begehrt hatte, kann sein Interesse an der Wiederherstellung in Form von Geldersatz nur nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung geltend machen. 2. Sein diesbezügliches Anliegen erweist sich aber als treuwidrig, solange er daneben zugleich, auch im Rahmen eines anderen Klageverfahrens, weiterhin auf Beseitigung der Mauer anträgt.

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Oktober 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 3 O 51/20 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Klage als in der Sache unbegründet abgewiesen wird.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe:

I.