Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 03.09.2015 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 125.642,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.01.2014 zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
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