LAG Hamm - Urteil vom 14.01.2005
10 Sa 1278/04
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 § 311 Abs. 2 § 241 Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2005, 305
AuR 2005, 236
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 2 Ca 2014/03 - 19.05.2004,

Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Stellenbewerbern bei ungeklärter Finanzierung eines Klinikprojektes - Darlegungslast des Aufklärungspflichtigen

LAG Hamm, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 1278/04

DRsp Nr. 2005/5447

Schadensersatz wegen vorvertraglicher Verletzung der Aufklärungspflicht gegenüber Stellenbewerbern bei ungeklärter Finanzierung eines Klinikprojektes - Darlegungslast des Aufklärungspflichtigen

1. Der werbende Arbeitgeber verletzt seine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn er Stellenbewerber nicht darauf hinweist, dass die Finanzierung des geplanten (Klinik-) Projektes zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages überhaupt noch nicht gesichert ist und Verhandlungen mit Finanzinvestoren erst noch zum Abschluss gebracht werden müssen.2. Auch wenn grundsätzlich der Gläubiger die Beweislast dafür trägt, dass der Schuldner objektiv eine ihm obliegende Pflicht verletzt hat, muss der zur Aufklärung oder Beratung Verpflichtete zunächst seinerseits im Einzelnen konkret darlegen, in welcher Weise er seinen Aufklärungspflichten nachgekommen ist; dabei muss er konkrete Angaben darüber machen, welche Belehrungen und welche Ratschläge er erteilt und welche konkreten Informationen er dem Gläubiger gegeben hat.