OLG Köln - Urteil vom 23.09.2021
24 U 17/21
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 278;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 14.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 160/20

Schadensersatzanspruch aus einem AnlageberatungsvertragMöglichkeit eines TotalverlustrisikosRisiken von Container-InvestmentsRückerwerb von Gebrauchtcontainern

OLG Köln, Urteil vom 23.09.2021 - Aktenzeichen 24 U 17/21

DRsp Nr. 2021/18245

Schadensersatzanspruch aus einem Anlageberatungsvertrag Möglichkeit eines Totalverlustrisikos Risiken von Container-Investments Rückerwerb von Gebrauchtcontainern

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.01.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 160/20 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.981,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2019, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der A Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer B des Angebots Nr. 1xxx zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 15.04.2019 im Annahmeverzug hinsichtlich der Abtretung der Rechte und Pflichten aus dem mit der A Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH geschlossenen Kauf- und Verwaltungsvertrag mit der Vertragsnummer B des Angebots Nr. 1xxx befindet.