KG - Urteil vom 19.10.2018
21 U 3/16
Normen:
BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 03.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 118/13

Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften BauplanungKausalität zwischen Abrissarbeiten an einer Aufzugsanlage und der Neuerrichtung der Aufzugsanlage

KG, Urteil vom 19.10.2018 - Aktenzeichen 21 U 3/16

DRsp Nr. 2021/18339

Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Bauplanung Kausalität zwischen Abrissarbeiten an einer Aufzugsanlage und der Neuerrichtung der Aufzugsanlage

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Klägerin im übrigen und unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Beklagten zu 3 das am 03.12.2015 verkündete Teilurteil des Landgerichts Berlin - 8 O 118/13 - geändert:

Die Beklagte zu 3 wird verurteilt, an die Klägerin 53.556,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 in 1. Instanz zu tragen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der 1. Instanz der Schlussentscheidung vorbehalten

Die Kosten der Berufungsinstanz werden wie folgt verteilt: Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 27 % und die Beklagte zu 3 73 % zu tragen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 zu tragen. Die Beklagte zu 3 hat 63 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.