Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Klägerin im übrigen und unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Beklagten zu 3 das am 03.12.2015 verkündete Teilurteil des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte zu 3 wird verurteilt, an die Klägerin 53.556,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 in 1. Instanz zu tragen. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der 1. Instanz der Schlussentscheidung vorbehalten
Die Kosten der Berufungsinstanz werden wie folgt verteilt: Von den Gerichtskosten haben die Klägerin 27 % und die Beklagte zu 3 73 % zu tragen. Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 zu tragen. Die Beklagte zu 3 hat 63 % der außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu tragen. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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