1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25.05.2021, Az.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Neuruppin sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 52.604.60 €
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