Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.05.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.829,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.07.2015 und vorgerichtliche Kosten in Höhe von 368,76 € zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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