SchlHOLG - Urteil vom 17.10.2017
3 U 24/17
Normen:
NachbGSchlH § 40; BGB § 823; BGB § 923;

Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen des Fällens von Bäumen

SchlHOLG, Urteil vom 17.10.2017 - Aktenzeichen 3 U 24/17

DRsp Nr. 2017/17348

Schadensersatzansprüche des Eigentümers eines Grundstücks wegen des Fällens von Bäumen

Auch gegenüber vorsätzlicher rechtswidriger Eigentumsverletzung durch das eigenmächtige Fällen von Grenzbäumen ist wegen des Zustimmungsanspruchs aus § 923 Abs. 2 S. 1 BGB der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens zulässig. Das gilt jedoch nur, wenn ausgeschlossen ist, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften einem Fällen hätten entgegenstehen können. Auf eine drittschützende Wirkung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Orientierungssätze: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei eigenmächtigem Fällen eines Baumes

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Normenkette:

NachbGSchlH § 40; BGB § 823; BGB § 923;

Gründe

I.