OLG Naumburg - Urteil vom 18.12.2017
1 U 87/17
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 24.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 571/15

Schadensersatzansprüche des Klienten wegen angeblicher Behandlungsfehlern während einer Psychotherapie

OLG Naumburg, Urteil vom 18.12.2017 - Aktenzeichen 1 U 87/17

DRsp Nr. 2019/1769

Schadensersatzansprüche des Klienten wegen angeblicher Behandlungsfehlern während einer Psychotherapie

1. a) Wird die Psychotherapie vom Therapeuten per E-Mail beendet, kann dies mangels eines für die Beendigung des Behandlungsvertrages heranzuziehenden Standards zu keinem vertraglichen Schadensersatzanspruch des Patienten führen. 1. b) Etwas anderes lässt sich auch nicht aus einer mit dem Patienten getroffenen Vereinbarung herleiten, wonach dieser dem Therapeuten eine beabsichtigte Beendigung der Therapie mitteilt und anschließend noch zweimal zur Therapie erscheint, damit der Konflikt besser verstanden werden könne und ein Abschied möglich sei. 1. c) Der Schadensersatzanspruch setzt zudem einen im Einzelfall festzustellenden negativen Einfluss der Beendigung der Therapie auf die gesundheitliche Situation des betroffenen Patienten voraus. 2. Nicht jede Verletzung der Schweigepflicht rechtfertigt eine Geldentschädigung.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 24.05.2017 (Az.: 9 O 571/15) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.