OLG Saarbrücken - Urteil vom 26.04.2017
5 U 36/16
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Fundstellen:
VersR 2018, 480
r+s 2018, 110
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 23.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 175/15

Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen Versicherungsvermittler anlässlich der Umstellung des Versicherungsschutzes

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.04.2017 - Aktenzeichen 5 U 36/16

DRsp Nr. 2017/11299

Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen Versicherungsvermittler anlässlich der Umstellung des Versicherungsschutzes

Zur Haftung eines Versicherungsvermittlers für Pflichtverletzungen im Rahmen eines Beratungsvertrages.

Ein Versicherungsvertreter ist dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ihm neuen Berufsunfähigkeits-Versicherungsschutz vermittelt und auf die Kündigung des bereits bestehenden Versicherungsvertrag hinwirkt, ohne dass sichergestellt ist, dass ein neuer Vertrag mit ebenso umfassendem Versicherungsschutz zustande kommen würde (hier: Leistungsausschluss für psychosomatische Erkrankung beim Neuvertrag).

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.06.2016 - 14 O 175/15 - abgeändert.

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, beginnend mit dem 01.12.2013 bis längstens zum 01.12.2024 monatlich 10,10 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 181,80 € seit dem 19.05.2015 sowie aus weiteren jeweils 10,10 € monatlich ab dem 01.06.2015.