I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 23.06.2016 -
1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, beginnend mit dem 01.12.2013 bis längstens zum 01.12.2024 monatlich 10,10 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 181,80 € seit dem 19.05.2015 sowie aus weiteren jeweils 10,10 € monatlich ab dem 01.06.2015.
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