LAG Köln - Urteil vom 16.08.2017
11 Sa 557/16
Normen:
BGB § 280 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6807/15

Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen Nichtanwendung der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG auf eine Abfindung

LAG Köln, Urteil vom 16.08.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 557/16

DRsp Nr. 2018/2040

Schadensersatzansprüche eines Arbeitnehmers wegen Nichtanwendung der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG auf eine Abfindung

Der Arbeitgeber verletzt keine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wenn er die auf eine Abfindung entfallende Einkommensteuer nicht isoliert nach der Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 S. 2 EStG berechnet und abführt, weil ihm die notwendigen Informationen hierfür nicht zur Verfügung stehen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2016 - 3 Ca 6807/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatz wegen der Abführung von Einkommenssteuer auf eine Abfindungszahlung.

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