OLG Köln - Urteil vom 08.02.2017
5 U 17/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2017, 820
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 20.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 82/12

Schadensersatzansprüche gegen einen Ergotherapeuten wegen eines Sturzes eines Kindes von einem sog. KletterbergAbweisung der Klage, da der Nachweis, dass der Kletterberg eine für das betreffende Kind ungeeignete Höhe oder Ausgestaltung aufwies, nicht geführt ist

OLG Köln, Urteil vom 08.02.2017 - Aktenzeichen 5 U 17/16

DRsp Nr. 2017/4799

Schadensersatzansprüche gegen einen Ergotherapeuten wegen eines Sturzes eines Kindes von einem sog. Kletterberg Abweisung der Klage, da der Nachweis, dass der Kletterberg eine für das betreffende Kind ungeeignete Höhe oder Ausgestaltung aufwies, nicht geführt ist

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.01.2016 - 25 O 82/12 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.

1) 2) 3)