Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Dezember 2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade teilweise geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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