Die Klägerin, die bei der Beklagten als Fürsorgerin angestellt und im Krankenhaus W. tätig ist, stürzte am 04. Dezember 1952 um 9,25 Uhr auf der vereisten und nicht gestreuten Schräge einer Betonplatte, als sie während ihres Dienstes eine Baracke des Krankenhauses durch den Hinterausgang verließ. Infolge der dabei erlittenen Verletzungen war sie 93 Tage in ärztlicher Behandlung, davon 45 Tage im Krankenhaus. Sie verlangt von der Beklagten Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 DM.
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