BAG - Urteil vom 14.12.2010
9 AZR 680/09
Normen:
Manteltarifvertrag der Volkswagen AG § 13; Tarifvertrag über Altersteilzeit der Volkswagen AG (vom 4. Oktober 2000) § 4;
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 18.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 163/08
ArbG Braunschweig, vom 11.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 401/07

Schichtausgleichszulage während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit

BAG, Urteil vom 14.12.2010 - Aktenzeichen 9 AZR 680/09

DRsp Nr. 2011/5827

Schichtausgleichszulage während der Freistellungsphase in der Altersteilzeit

Die Zahlung einer nicht gekürzten Schichtausgleichszulage sowohl während der Arbeits- als auch während der Freistellungsphase sieht der TV ATZ nicht vor.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 2009 - 15 Sa 163/08 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Manteltarifvertrag der Volkswagen AG § 13; Tarifvertrag über Altersteilzeit der Volkswagen AG (vom 4. Oktober 2000) § 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die tarifliche Schichtausgleichszulage auch in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu zahlen ist.