Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. Februar 2009 -
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die tarifliche Schichtausgleichszulage auch in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu zahlen ist.
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