LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 31.01.2017
1 Sa 177/16
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 27.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 1649 d/15

Schließung eines Betriebsteils als Grund für eine betriebsbedingte KündigungWahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit beim Betriebsübergang

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2017 - Aktenzeichen 1 Sa 177/16

DRsp Nr. 2021/14480

Schließung eines Betriebsteils als Grund für eine betriebsbedingte Kündigung Wahrung der Identität der wirtschaftlichen Einheit beim Betriebsübergang

1. Innerbetriebliche Umstände wie etwa die Entscheidung zur Schließung eines Betriebsteils begründen ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Kündigung, wenn sie sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirkt. Eine solche unternehmerische Organisationsentscheidung ist vom Arbeitsgericht nur darauf nachprüfbar, ob eine unternehmerische Entscheidung überhaupt getroffen wurde und ob sie sich betrieblich dahingehend auswirkt, dass der Beschäftigungsbedarf für den gekündigten Arbeitnehmer entfallen ist. 2. Ein Betriebsübergang i.S.d. § 613a BGB setzt die Wahrung der Identität einer auf gewisse Dauer angelegten, hinreichend strukturierten und selbstständigen wirtschaftlichen Einheit voraus. Die Wahrung der Identität kann sich aus dem Übergang sachlicher und immaterieller Betriebsmittel, aber auch aus dem Übergang von Personal, Führungskräften, der Übernahme von Arbeitsorganisation und Betriebsmethoden herleiten. Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller Umstände an.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 27.04.2016 - 7 Ca 1649 d/15 - teilweise geändert: