LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.08.2020
7 Sa 503/20
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 4;
Fundstellen:
AuR 2021, 91
NZA 2021, 588
NZA-RR 2021, 136
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 29.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 6018/19

Schließungsprämie bei Ausscheiden aus dem ArbeitsverhältnisAusscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erst bei rechtlicher BeendigungUngleichbehandlung wegen des Alters in BetriebsvereinbarungAusschluss der Prämie wegen Rentenberechtigung altersdiskriminierendBeschluss und Einzelfallentscheidung erforderlich für wirksamen Verzicht von Arbeitnehmerrechten durch den Betriebsrat

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.08.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 503/20

DRsp Nr. 2021/528

Schließungsprämie bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erst bei rechtlicher Beendigung Ungleichbehandlung wegen des Alters in Betriebsvereinbarung Ausschluss der Prämie wegen Rentenberechtigung altersdiskriminierend Beschluss und Einzelfallentscheidung erforderlich für wirksamen Verzicht von Arbeitnehmerrechten durch den Betriebsrat

Die Regelung in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung, nach der rentenberechtigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Prämie haben sollen, mit der Arbeitnehmer bei einer beabsichtigten Schließung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gehalten werden sollen verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist daher unwirksam.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Januar 2020 - 3 Ca 6018/19 - geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02. Januar 2020 zu zahlen.

II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelten Schließungsprämie.