I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. Januar 2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 60.000,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 02. Januar 2020 zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung geregelten Schließungsprämie.
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