BAG - Urteil vom 14.06.2023
8 AZR 136/22
Normen:
RL 2000/78/EG;
Fundstellen:
AP AGG _ 15 Nr. 37
ArbRB 2023, 327
BB 2023, 2291
BB 2023, 2490
EzA-SD 2023, 14
MDR 2023, 1535
NZA 2023, 1248
ZIP 2023, 2488
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 02.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 58/20
ArbG Hamburg, vom 02.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 142/20

Schlüssigkeit des ParteivortragsTatsachenbehauptungen im Parteivortrag ohne zuverlässiges Wissen über diese TatsachenVermutung der Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei Verstoß des Arbeitgebers gegen VerfahrensvorschriftenDarlegungslast bezüglich der Kausalität zwischen der Schwerbehinderung und der daraus folgenden unmittelbaren BenachteiligungWiederlegung der Kausalitätsvermutung des § 22 AGGKeine unterschiedliche Entschädigungshöhe bei privatem und öffentlichem Arbeitgeber

BAG, Urteil vom 14.06.2023 - Aktenzeichen 8 AZR 136/22

DRsp Nr. 2023/12049

Schlüssigkeit des Parteivortrags Tatsachenbehauptungen im Parteivortrag ohne zuverlässiges Wissen über diese Tatsachen Vermutung der Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei Verstoß des Arbeitgebers gegen Verfahrensvorschriften Darlegungslast bezüglich der Kausalität zwischen der Schwerbehinderung und der daraus folgenden unmittelbaren Benachteiligung Wiederlegung der Kausalitätsvermutung des § 22 AGG Keine unterschiedliche Entschädigungshöhe bei privatem und öffentlichem Arbeitgeber