LAG Hamburg - Urteil vom 02.07.2021
2 Sa 58/20
Normen:
ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; SGB IX § 2 Abs. 2 S. 1; SGB IX § 154 Abs. 1; SGB IX § 176; BetrVG § 102 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 02.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 142/20

Anforderungen an den klägerischen Indizienvortrag i.S.d. § 22 AGGKausalzusammenhang zwischen Behinderung und benachteiligender Behandlung i.S.d. § 7 Abs. 1 AGGProzessuale Unbeachtlichkeit von Mutmaßungen über eine möglicherweise unterbliebene Betriebsratsanhörung (sog. Vortrag ins Blaue)Ausschreibung offener Stellen auf der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

LAG Hamburg, Urteil vom 02.07.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 58/20

DRsp Nr. 2022/8389

Anforderungen an den klägerischen Indizienvortrag i.S.d. § 22 AGG Kausalzusammenhang zwischen Behinderung und benachteiligender Behandlung i.S.d. § 7 Abs. 1 AGG Prozessuale Unbeachtlichkeit von Mutmaßungen über eine möglicherweise unterbliebene Betriebsratsanhörung (sog. "Vortrag ins Blaue") Ausschreibung offener Stellen auf der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit

1. Behauptungen "ins Blaue" genügen für die Darlegung von Indizien im Sinne des § 22 AGG nicht. Ein solcher Vortrag ist prozessual unbeachtlich. 2. Die bloße Vermutung, das in § 164 Abs. 1 S. 7 und 8 SGB IX vorgesehene Konsultationsverfahren sei durch eine unterbliebene Beteiligung des Betriebsrats unterlaufen worden, reicht als Darlegung von Indizien für eine Benachteiligung aufgrund der Schwerbehinderung ebenso wenig, wie die Äußerung von nicht näher begründeten Zweifeln, ob der Betriebsrat zu der Frage, ob die Stelle mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer besetzt werden kann, angehört wurde (§ 164 Abs. 1 S. 6 SGB IX iVm. § 176 SGB IX). Aus dem Umstand, dass die Arbeitgeberin sich hierzu im Prozess nicht erklärt, kann nicht geschlossen werden, dass die "ins Blaue hinein" erhobenen Mutmaßungen des Klägers zutreffend sind.