OLG Celle - Urteil vom 24.08.2022
14 U 22/22
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 1408
VersR 2023, 55
r+s 2022, 593
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 10.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 67/19

Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem VerkehrsunfallVoraussetzungen eines SchockschadensKriterien für die Bemessung von Hinterbliebenengeld

OLG Celle, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen 14 U 22/22

DRsp Nr. 2022/12745

Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem Verkehrsunfall Voraussetzungen eines Schockschadens Kriterien für die Bemessung von Hinterbliebenengeld

1. Ohne eine pathologisch fassbare Auswirkung sind auch Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des "Aus-der-Bahn-geworfen-seins" und vorübergehende Kreislaufstörungen bis hin zu Kollaps-Belastungen, in denen sich nach der Wertung des Gesetzes lediglich das "normale" Lebensrisiko der Teilnahme an den Ereignissen der Umwelt verwirklicht, nicht ausreichend für die Annahme eines sogenannten "Schockschadens". Alleine die von ärztlicher Seite für notwendig erachtete Behandlung, weil der Tod des Sohnes nicht verarbeitet werden kann, belegt noch keine nach der allgemeinen Verkehrsauffassung bestehende Gesundheitsverletzung. 2. Von wesentlicher Bedeutung bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes sind dabei die gesundheitlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Klägers. Zu berücksichtigen sind auch die familiären Belastungen, insbesondere im Verhältnis zu seiner Ehefrau sowie die grobe Fahrlässigkeit des Unfallverursachers.