LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 29.11.2006
L 9 U 77/05
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 16/01

Schülerunfall beim Segeln während einer Klassenfahrt

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen L 9 U 77/05

DRsp Nr. 2007/3165

Schülerunfall beim Segeln während einer Klassenfahrt

Die im inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch einer Berufsschule stehenden Klassenfahrten auch im Ausland und die mit diesen im inneren Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen gehören zu den vom organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfassten Veranstaltungen (hier bei einer Segelfahrt). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b § 8 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Lüneburg, vom 25.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 16/01