Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
BGH, Urteil vom 02.11.1989 - Aktenzeichen IX ZR 197/88
DRsp Nr. 1992/1610
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
»Bei schuldhafter Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse ist der neue Zwangsverwalter befugt, den bisherigen auf Ersatz des von diesem zu verantwortenden "Gemeinschaftsschadens" in Anspruch zu nehmen.Schlüssiges Verhalten ohne Erklärungsbewußtsein ist auch im Falle der Zustimmung nach § 362 Abs. 2BGB unter den in BGHZ 91, 324 dargelegten Voraussetzungen als wirksame Willenserklärung zu werten.«