SG Karlsruhe - Urteil vom 26.07.2006
S 8 U 748/06
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VIII § 8 Abs. 2 Nr. 4 ;

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall, Fahrt von der Arbeitsstelle zum Zweitwohnsitz bei den Eltern

SG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2006 - Aktenzeichen S 8 U 748/06

DRsp Nr. 2008/9249

Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wegeunfall, Fahrt von der Arbeitsstelle zum Zweitwohnsitz bei den Eltern

Eine bei der Arbeitsstelle begonnene Fahrt, deren Endpunkt regelmäßig die im wöchentlichen Wechsel mit der zusammen mit Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind bewohnten Wohnung zu Übernachtungszwecken genutzte Wohnung im elterlichen Haus darstellt, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Nutzung regelmäßig und vorrangig zu Wohn- und Übernachtungszwecken erfolgt und nicht Besuchszwecke oder sonstige eigenwirtschaftliche Zwecke im Vordergrund des Aufenthalts stehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB VIII § 8 Abs. 2 Nr. 4 ;