SG Hamburg - Beschluß vom 31.03.2006
S 28 KR 137/06 ER
Normen:
SGB V § 12 Abs. 1 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 31 Abs. 1 ;

Schwerwiegende Erkrankung im Sinne von Off-Label-Use in der Krankenversicherung, Kleinwuchs im Kindesalter

SG Hamburg, Beschluß vom 31.03.2006 - Aktenzeichen S 28 KR 137/06 ER

DRsp Nr. 2007/20764

Schwerwiegende Erkrankung im Sinne von Off-Label-Use in der Krankenversicherung, Kleinwuchs im Kindesalter

Es liegt keine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung iS der Rechtsprechung des BSG zum Off-Label-Use vor, wenn eine wirtschaftliche und soziale Benachteiligung im späteren Gesellschafts- und Berufsleben durch Kleinwuchs im Kindesalter erwartet wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 12 Abs. 1 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 § 31 Abs. 1 ;