SG Wiesbaden - Urteil vom 26.09.2008
S 1 U 112/07

SG Wiesbaden - Urteil vom 26.09.2008 (S 1 U 112/07) - DRsp Nr. 2009/21126

SG Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2008 - Aktenzeichen S 1 U 112/07

DRsp Nr. 2009/21126

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Unfalles vom 23.06.2007 als Arbeitsunfall streitig.

Die 1966 geborene Klägerin war zum Unfallzeitpunkt Partnerin und Abteilungsleiterin bei der Firma PW. HC. in B-Stadt. Am 23.06.2007 gegen 13:00 Uhr verletzte sie sich eigenen Angaben zufolge beim Abseilen, wobei ihr das Seil ins rechte Auge schlug. Dr. HL. stellte einen Zustand nach Contusio bulbi mit Vorderkammerbluten und Iridodialyse fest.