BVerfG - Beschluß vom 26.01.1995
1 BvR 2438/94
Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 ; RVO § 368b Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 04.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 8a S/Ka 29/94
LSG Schleswig-Holstein, vom 21.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen L 6 Sb/Ka 87/94

Sofortvollzug einer Entziehung der ärztlichen Zulassung

BVerfG, Beschluß vom 26.01.1995 - Aktenzeichen 1 BvR 2438/94

DRsp Nr. 2005/16621

Sofortvollzug einer Entziehung der ärztlichen Zulassung

Aus Art. 19 Abs. 4 GG folgt zwar das Verfassungsgebot, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer staatlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen. Eine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen schlechthin wird dadurch jedoch nicht gewährleistet.

Normenkette:

GG Art. 19 Abs. 4 ; RVO § 368b Abs. 5 ;

Gründe: