(einschließlich Abweichender Meinung[en])
A. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung der Bundeswehr und einzelner Soldaten durch Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder".
I. Verfahren 1 BvR 1476/91
1. Der Beschwerdeführer, ein zur Tatzeit 30jähriger Student, hielt sich im September 1988 bei Bekannten in Mittelfranken auf, als dort das Nato-Herbstmanöver "Certain Challenge" stattfand. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts erlebte der Beschwerdeführer, der anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist, dort erstmals ein großes Manöver. In der Nähe seines Aufenthaltsorts waren sieben bis zehn Kettenfahrzeuge der amerikanischen Armee in Stellung gebracht worden. Der Beschwerdeführer zeigte sich darüber bestürzt und schrieb auf ein Bettuch mit roter Farbe den Text:
"A SOLDIER IS A MURDER".
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