I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29. November 2022 -
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Sonderzahlung.
Die Beklagte beschäftigt die Klägerin seit dem 1. September 1998, aktuell als Anlagen-Monteurin im Betrieb in Berlin (im Folgenden: Beschäftigungsbetrieb).
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