1. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren unter Beiordnung des Klägervertreters wird zurückgewiesen.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 27.02.2019, Az.
3. Die Revisionsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Das Arbeitsgericht Würzburg hat mit Endurteil vom 27.02.2019 die Beklagte zur Zahlung von 565,76 € brutto an den Kläger verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen. Das Urteil wurde den vormaligen Klägervertretern ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 12.03.2019 zugestellt (Bl. 258 d. A.).
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