BAG - Urteil vom 14.12.2023
2 AZR 145/22
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5908/20
ArbG Düsseldorf, vom 01.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 5878/20
ArbG Düsseldorf, vom 03.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5908/20
LAG Düsseldorf, vom 21.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 401/21

Soziale Rechtfertigung der Kündigung eines Beschäftigten durch dringende betriebliche Erfordernisse wegen Stilllegung des Flugbetriebs

BAG, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 2 AZR 145/22

DRsp Nr. 2024/3332

Soziale Rechtfertigung der Kündigung eines Beschäftigten durch dringende betriebliche Erfordernisse wegen Stilllegung des Flugbetriebs

Es kann offenbleiben, ob Verstöße im Massenentlassungsanzeigeverfahren zur Nichtigkeit einer Kündigung führen können.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 2022 - 7 Sa 401/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Unter Bezugnahme auf die Leitentscheidung des Senats vom 1. Juni 2023 (- 2 AZR 150/22 -) wird entsprechend § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands abgesehen. Das vorliegende Verfahren betrifft zusätzlich eine vom Kläger gegen die Beklagte zu 2. geltend gemachte Sektorzulage für die Monate November und Dezember 2020.

Entscheidungsgründe